Geschichte und Gewichtung
Der Neubau des Internates in den Jahren 1998-99 gilt auch zwei Jahrzehnte später als eine der bedeutendsten infrastrukturellen Realisierungen an der Bischöflichen Schule. Nach einem Feuerwehrbericht eingangs der neunziger Jahre war dem Internat - das bis dahin in den Obergeschossen des „alten“ Gebäudes untergebracht war - nur noch eine „Schonfrist“ von fünf Jahren eingeräumt worden.
Die Fragestellung war knapp und konkret: Neubau oder Schließung? Im Grunde keine Alternative für die Verantwortlichen, für die zeitnah Handlungsbedarf bestand. Immerhin zählt(e) das Internat seit Gründung der „BS“ im Jahre 1931 zu einer der wichtigen Einrichtungen am Schulstandort in der Klosterstraße - angefangen beim Start der „Bischöflichen Höheren Knabenschule“ in den Räumlichkeiten des Sankt-Josef-Klosters über die Notunterkunft im Kloster Sankt-Raphael der Steyler-Missionare in Montenau in den Nachkriegsjahren bis hin zur Ansiedlung in Zimmern und Schlafsälen in den Gebäuden aus den Jahren 1951 und 1961.
Umsetzbar war der ehrgeizige und zukunftsorientierte Neubau auf einem Gelände „in Reichweite“ der Schule jedoch einzig über das neue Schulbaudekret, das in jenen Jahren im Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RDG) intensiv diskutiert wurde. Zum Hintergrund: Bis zum neuen Infrastrukturgesetz in Ostbelgien mussten Schulen in freier Trägerschaft für Bauvorhaben hundert Prozent des Kapitals aus Eigenmitteln aufbringen. Einziger Vorteil war ein verbilligter Zinssatz von 1,25 Prozent. Die restliche Zinslast übernahm zunächst der Staat respektive ab 1989 die Gemeinschaft. Unter diesen Vorgaben war es ebenso undenkbar wie unverantwortlich, ein neues Infrastrukturprojekt anzuschieben, ohne den nachfolgenden Generationen eine Überschuldung aufzubürden.
Gerade die Bischöfliche Schule war im Zuge der Übertragung des Unterrichtswesens in die Zuständigkeit der Gemeinschaft ab Ende der achtziger Jahre eine maßgebende Triebfeder bei den Gesprächen unter allen politischen Parteien zwecks Neugestaltung des Infrastrukturgesetzes für Schulbauten. Nach langwieriger und teils hartnäckiger Überzeugungsarbeit münden die Diskussionen schließlich am 27. Juni 1994 in ein neues, einstimmig verabschiedetes Schulbaudekret. Seither erhalten ebenfalls Sekundarschulen unter freier Trägerschaft achtzig Prozent Zuschuss für Bauvorhaben.
Erster Nutznießer ist die VoG Internat Bischöfliche Schule, die zwischendurch jedoch auf eine Verlängerung der von der Feuerwehr gestellten Fünf-Jahres-Frist hinarbeiten musste. Unter präzisen Auflagen (u.a. Abriss von über dreißig Internatszimmern im Altbau) gaben die zuständigen Stellen diesem Ansinnen statt.
Nach knapp zweijähriger Bauzeit ist das neue Internat unter Verantwortung von Walter Heyen als Vorsitzender der VoG „BS Ökonomat“ mit Investitionen in Höhe von 103 Millionen Franken (umgerechnet rund 2.500.000 Euro) zum Start des Schuljahres 1999-2000 bezugsfertig. Als autonomes, vom Schulgebäude getrennt gelegenes „Zuhause“ (auf einem von der Schwesterngemeinschaft der Augustinerinnen bereitgestellten Gelände) bietet es über hundert Jugendlichen beste (infra)strukturelle Rahmenbedingungen für Studium und Freizeit.
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