Unsere Hausregeln

  • Umgang miteinander

    • Jeder sollte zum freundschaftlichen Klima beitragen, damit sich alle bei uns wohlfühlen können und akzeptiert werden.

    • Jeder pflegt den Gemeinschaftsgeist, indem er die Mitbewohner und deren Meinung respektiert, auch wenn dies nicht immer den persönlichen Erwartungen entspricht. Jeder respektiert das Eigentum anderer und versucht, Fehler nicht auf andere zu schieben. Jeder hört zu, wenn andere reden und spricht nicht dazwischen oder lacht sein Gegenüber aus. Freundschafts- und Hilfsangebote sind im ganzen Haus selbstverständlich.

    • Bei Konflikten wird versucht, Wortgefechte ohne verletzende Worte und Aggressionen auszutragen. Sollte dies nicht möglich sein, wendet man sich bitte an einen Erzieher, bevor die Situation eskaliert.

    • Die Umgangssprache sollte nicht aus Schimpfwörtern bestehen, keine Aggressivität widerspiegeln und auch nicht spöttisch und/oder verletzend sein. Jeder Mitschüler wird beim Vornamen gerufen und Wörter wie „Danke", „Bitte",

    „Verzeihung", „Guten Tag", gehören zum alltäglichen Gebrauch.

    • Auch erwarten wir, dass die Schüler sich außerhalb des Internatsgebäudes ihrem Umfeld gegenüber respektvoll und höflich verhalten.

    • Der Schulweg ist ohne Umwege und zügig zu gehen. Auf dem Schulweg und während  der  Freizeit  (z.  B.  Stadtausgang,  .)  werden  die  Verkehrsregeln beachtet, um Unfälle zu vermeiden.

    • Zu den Mahlzeiten erscheint jeder pünktlich und sauber - gegessen wird ausschließlich im Speisesaal. Während der Mahlzeiten bleiben alle sitzen und reden in angemessener Lautstärke. Jeder nimmt nur so viel, wie er auch isst. Nach den Mahlzeiten beteiligen die Schüler sich wie vorgesehen am Tischdienst. Alle Mahlzeiten sind verpflichtend.

    Auch die Internatsschüler, die auswärtige Schulen besuchen, müssen ihre Mahlzeiten im Internat einnehmen.

    • Die Erzieher müssen jederzeit wissen, wer sich wo aufhält. Außerhalb der Schulzeiten halten die Internatsschüler sich nur in der Nähe des Internates auf.

    • Die Sportplätze der Schule dürfen nur zur Ausübung einer sportlichen Aktivität betreten werden.

    • Ohne ausdrückliche Erlaubnis seitens der Erzieher darf niemand zur Stadt gehen oder nach Hause fahren. Möchte ein Schüler ausnahmsweise während der Woche nach Hause oder zu einem Schulfreund gehen, müssen die Eltern dies schriftlich anfragen. Die endgültige Erlaubnis erteilt aber letztendlich der Erzieher.

    • Bei Krankheit, Unfall oder Unwohlsein während der Internatszeit meldet der Schüler sich beim diensthabenden Erzieher und dieser entscheidet dann, ob nach Hause gefahren oder ein Arzt gerufen wird.

    Wird ein Schüler während der Schulzeit krank oder hat einen Unfall, meldet er sich im Schulsekretariat.

     

     

  • Zimmerverwaltung

    - Da das Zimmer, gleich ob allein, zu zweit, zu dritt oder zu viert bewohnt, während der Woche das Zuhause ist, bitten wir jeden, es auch als solches zu „verwalten“. Jeder sollte sich in diesem Zimmer wohlfühlen können.

    - Wir erwarten, dass man einander respektiert und rücksichtsvoll mit dem zur Verfügung gestellten Mobiliar umgeht.

    - Wir achten sehr auf Sauberkeit und Ordnung: Arbeitstisch und Schrank sollen aufgeräumt und nicht überfüllt sein. Am Ankunftstag wird der Inhalt des Koffers in den Zimmerschrank eingeräumt.  Waschbecken und Bett sollen stets sauber sein.  Es ist den Erziehern erlaubt, jedes Zimmer zu kontrollieren. Außerdem ist es verboten, Getränke (außer Wasser) und Nahrungsmittel im Zimmer aufzubewahren.

    - Wer in seinem Zimmer Fotos, Bilder oder sonstige Dekorationen anbringen will, spricht dies vorher mit einem Erzieher ab.

    - Die Lautstärke im Zimmer sollte so geregelt werden, dass die Mitbewohner nicht gestört werden.

    - Zimmerbesuche von sind untersagt.

    - Ab dem dritten Jahr ist es erlaubt, einen Laptop mit zum Internat zu bringen - jedoch nur in Absprache mit den Erziehern und unter Einhaltung bestimmer Regeln (u.a. müssen Laptops abends in den dafür vorgesehenen Schrank eingeschlossen werden). Auch alle anderen elektrischen und elektronischen Geräte sind von dieser Regelung betroffen.

    - Aus umweltfreundlichen und aus Sicherheitsgründen müssen beim Verlassen des Zimmers alle Stromverbraucher aus den Steckdosen entfernt und alle Lichter gelöscht werden.

     

     

  • Sanitärbereich

    - Benutzt werden nur die Dusch- und Toilettenräume, die sich im Flur des bewohnten Zimmers befinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Toiletten im Untergeschoss und beim Speisesaal.

    - Da die Toiletten und Duschen täglich von vielen Leuten benutzt werden, ist es selbstverständlich, dass jeder diesen Ort sauber und ordentlich verlässt.

     

     

  • Körperpflege und Kleidung

    - Jeder sollte sich täglich waschen, Zähne putzen und seine Haare in Ordnung bringen. Außerdem erwarten wir, dass Kleidung und Schuhe immer sauber und ordentlich sind. Auch regelmäßiges Duschen setzen wir voraus.

    - Duschen ist möglich morgens von 7.00 bis 7.30 Uhr und abends bis 20.45 Uhr. Auf der oberen Etage darf bis 22.00 Uhr geduscht werden.

    - Jeglicher Körperschmuck (Tattoos, Piercings, …) muss diskret sein.  Piercing im Augen-, Mund- (inkl. Zunge) und im Kinnbereich ist nicht zugelassen.

     

     

     

  • Studiersaal und Hausaufgaben

    Im Vordergrund steht die schulische Leistung. Von 17.00 bis 18.25 Uhr ist täglich ein Pflichtstudium vorgesehen: für die Jüngeren in den dafür vorgesehenen Räumen, für die Oberstufe auf den Zimmern.

     

    Das Erzieherteam ist gerne bereit, bei der Bewältigung der Hausaufgaben zur Hand zu gehen - die hauptsächliche Arbeit aber muss vom Schüler kommen. Auch behalten wir die schulischen Leistungen im Auge und ergreifen, sofern erforderlich, angemessene Maßnahmen wie Förderstudium, Zusatzarbeit u.ä.m. zum Wohle der Schüler. Im Studiersaal hält jeder sich an die vorgegebenen Regeln.

     

     

  • Freizeitgestaltung

    Ab 18.45 Uhr hat jeder täglich freie Zeit zur Verfügung.  Während dieser Zeit werden begleitete Sportaktivitäten und Ateliers angeboten.  Die Schüler dürfen auch die vorhandenen Spiele in den Aufenthaltsräumen nutzen sowie ab dem dritten Jahr zum Fitnessraum gehen.

    Mittwochnachmittags werden regelmäßig Ausflüge und Aktivitäten angeboten. Wie lange die Freizeit dauert, hängt von der Altersgruppe des Schülers ab.

     

  • Schlafenszeiten

    Unterstufe

    • Für die Schüler des ersten und zweiten Jahres gilt folgende Regelung: Bettruhe ab 21 Uhr

    Nachtruhe ab 22 Uhr.

    • Für die Schüler des dritten Jahres gilt Folgendes:

    Bettruhe ab 22 Uhr 15

    Nachtruhe ab 23 Uhr

     

    Oberstufen

    Für die Schüler der Oberstufe (ab viertes Jahr) gibt es keine Einschränkung, insofern sie dies nicht ausnutzen und die Nachtruhe (22 Uhr) der anderen stören.

    Ab 22 Uhr 15 müssen auch die Oberstufenschüler die Aufenthaltsräume und Flure verlassen und sich leise auf die Zimmer begeben.

     

    Allgemein gelten folgende Regeln:

    Selbstverständlich unterstehen die Schüler jederzeit der Verantwortung der Erzieher. Worauf wir sehr achten sind u. a.: Keine Besuche in fremden Zimmern, nicht nach 22 Uhr durch die Flure laufen, kein Duschen nach 22 Uhr, die Nachtruhe der anderen Schüler (oben wie unten) stören, unerlaubtes Verlassen des Gebäudes, …

    Ab dem Beginn der Bettruhe ist der Handygebrauch untersagt.

     

    Sonderregelungen für die Unterstufe:

    Kein Handygebrauch von 21.00 Uhr bis 8.00 Uhr des darauffolgenden Tages.  In Absprache mit einem Erzieher können in diesem Zeitfenster wichtige Anrufe vom Internatstelefon getätigt werden.

    Aus hygienischen Gründen besteht die Pyjamapflicht (dieser muss auch als solcher zu erkennen sein).

  • Wichtige Informationen

    Selbstverständlich gilt im Internat die belgische Gesetzgebung.  Folgenden Geboten und Verboten schenken wir besondere Beachtung:

    ➢ Handel sowie Geld- und Tauschgeschäfte mit Mitschülern sind untersagt.

    ➢ Bei Besitz, Handel oder Konsum illegaler Drogen droht ein zeitweiliger oder endgültiger Ausschluss aus dem Internat.

    ➢ Im ganzen Haus herrscht absolutes Rauchverbot.  Ab sechzehn Jahren dürfen die Raucher, wenn sie nicht aufs Rauchen verzichten können, draußen die Raucherecke aufsuchen.

    ➢ Diebstahl ist ein strafrechtlich relevantes Delikt und wird strikt geahndet.

    ➢ Alles, was an der Anschlagtafel veröffentlicht wird, sollte regelmäßig gelesen werden. Die Schüler dürfen weder Zettel noch Mitteilungen aufhängen oder entfernen - hier trägt man sich lediglich für Aktivitäten ein.

    ➢ Das Internat wird nur mit Pantoffeln betreten.  Ein entsprechender Platz im Regal für Schuhe und Pantoffeln ist vorhanden.

    ➢ Schultasche, Sporttasche, Jacke… gehören ins Zimmer oder in die Flurgarderobe.

    ➢ Für Privatgegenstände der Schüler kann seitens des Internates keine Haftung übernommen werden.  Das Mitbringen von großen Geldbeträgen und Wertgegenständen geschieht auf eigene Gefahr.  Es besteht die Möglichkeit, ein Schließfach für 30 € zuzüglich 20 € Kaution pro Schuljahr anzumieten.

    ➢ Smartdevices aller Art werden weder im Essraum, noch im Aufenthaltsraum noch im Studiersaal benutzt.  Nachts gilt striktes Handyverbot!

    ➢ Wenn ein Schüler mit seinem eigenen Fahrzeug zum Internat kommt, so muss dieser auf den dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.  Das Fahrzeug darf nur für die An- und Abreise genutzt werden, keinesfalls für „Spritztouren".  Ohne Erlaubnis darf sich niemand im Auto aufhalten oder gar wegfahren.

    ➢ Die Primarschüler werden morgens von einem Erzieher zur Schule begleitet und nachmittags auch wieder dort abgeholt.

    ➢ Jede Erlaubnis ist ein Privileg und kann bei etwaiger Missachtung der Internatsregeln rückgängig gemacht werden. Durch korrektes Verhalten kann man sich dieses Privileg aber wieder erarbeiten.

    ➢ Verlässt ein Schüler unerlaubt oder ohne schriftliche Abmeldung der Erziehungsberechtigen das Internat, tritt automatisch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten in Kraft.  Außerdem ist mit Konsequenzen zu rechnen.

    ➢ Ein Formular für eine Abmeldung steht hier zur Verfügung.

    Die Zimmeraufteilungen erfolgen im Ermessen der Erzieher und können aus unterschiedlichen Gründen im Laufe des Schuljahres ändern, was ggf. eine Änderung des Zimmertarifs mit sich bringen kann.  Hierbei wird insbesondere auf eine erholsame Nachtruhe und auf eine angenehme Zimmeratmosphäre für den Internatsschüler geachtet.

    ➢ Alle Räumlichkeiten und Einrichtungen des Internates sind respektvoll zu behandeln. Ist ein Schaden ersichtlich, ist dies unverzüglich einem Erzieher/ einer Erzieherin zu melden. Der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden.  Ist es jedoch nicht möglich, den Verursacher ausfindig zu machen, werden die Kosten auf alle Beteiligten aufgeteilt.

     

     

  • Disziplinarische Maßnahmen

    Schüler, die gegen die vorliegende Internatsordnung verstoßen, werden von dem Erzieherteam auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und haben mit individuellen Erziehungsmaßnahmen zu rechnen.

    Dabei stehen der pädagogische Zweck und die Eigenschaft der Wiedergutmachung im Vordergrund.  Mit diesen Maßnahmen begleiten die Erzieher den Schüler in seiner Entwicklung zu einem verantwortungsbewussten Menschen.

    Mögliche Erziehungsmaßnahmen sind u. a.:

    - Mündliche Ermahnung sowie Gespräche

    - Schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten

    - Sozialdienste, die der Gemeinschaft zu Gute kommen

    - Erledigen von Aufgaben, an denen der Schüler sein Fehlverhalten erkennt

    - Entzug von Privilegien

    - Einschränkung von Freizeit und Ausgang

    - Zeitweilige Sicherstellung von Gegenständen

    - Verlegung in ein anderes Zimmer

     

    Im Notfall kann das Erzieherpersonal die Erziehungsberechtigen jederzeit kontaktieren.

    Es besteht keine Zwangsläufigkeit die verschiedenen Maßnahmen in einer gewissen Reihenfolge auszusprechen. Darüber hinaus können diese wiederholt getroffen werden.

    Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen kann das Erzieherteam in Absprache mit der Direktion autonom folgende Maßnahmen aussprechen:

    - Zeitweiliger Internatsverweis mit gegebenenfalls sofortiger Abholung

    - Verweigerung der Wiedereinschreibung

    - Definitiver Internatsverweis

     

    Sollte gegen geltendes Recht verstoßen werden, kann das Internat das Vergehen zur Anzeige bringen.

    Anweisungen vom Erziehungs- und Hauspersonal sind zu befolgen.

Du kannst dich nur in einem geordneten Rahmen wohlfühlen und entfalten.  In unserem Internat sollst du gerne leben und arbeiten.  Bei Missachtung der aufgeführten Regeln ist dieses Miteinander nicht mehr möglich und es wird unumgänglich, Konsequenzen auszusprechen.

Für eine ideale Zusammenarbeit wünscht sich das Erzieherteam einen regelmäßigen Kontakt zwischen deinen Erziehungsberechtigten und dem Internatsteam (z. B. Internatstagebuch).

< zurück

 

Schulgemeinschaft BSTI Sankt Vith

Klosterstraße 38

4780 Sankt Vith

Belgien

Tel.: +32 (0)80 28 07 70

info@bsti-mail.be

Unsere Werte

 

Unsere Stärken

 

Unser Miteinander

 

Deine Freizeit

 

Kontakt

 

 

Was Ehemalige von uns denken

 

Seminare und Veranstaltungen

 

2019: 20 Jahre Internat in neuen Räumen

 

Startseite

 

Unsere Werte

 

Unsere Stärken

 

Unser Miteinander

 

Deine Freizeit

 

Kontakt

 

 

Was Ehemalige von uns denken

 

Seminare und Veranstaltungen

 

2019: 20 Jahre Internat in neuen Räumen

 

Impressum - Datenschutz